Radon
Radon - eine unterschätzte Gefahr
Eine möglichst luftdichte und fachgerechte Ausführung der Gebäudeabdichtung gegen Erdreich bildet den wirksamsten Schutz vor Radoneintritt.
Dazu gehört das Einhalten der Abdichtungsnormen. Die seit dem Frühjahr 2017 gültige Abdichtungsnorm ist die DIN 18533 – Abdichtung von erdberührten Bauteilen Teil 1-3.
Was ist Radon und wie kann man sich dagegen schützen?
Radon ist ein natürlich vorkommendes, gasförmiges und radioaktives chemische Element. Es handelt sich um ein Edelgas aus der Uranzerfallsreihe und kommt laut Bundesamt für Strahlenschutz (bfs.de) beispielsweise im Erdboden vor. Es ist geruch- und geschmackslos. Aus dem Erdboden gelangt es durch Diffusion und Konvektion ins Freie und vermischt sich schnell mit der Umgebungsluft, wodurch die Konzentration in der Luft eher gering ist. Demgegenüber kann Radon in Innenräumen in einer hohen Konzentration vorkommen.
Eine Übersichtskarte der Bundesrepublik kann bezüglich der Verteilung von Radon im Baugrund beim Bundesamt für Strahlenschutz eingesehen werden. (www.bfs.de)
Wird Radon in einer hohen Konzentration über einen längeren Zeitraum eingeatmet, steigt das Gesundheitsrisiko; insbesondere das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken.
Aufgrund der Gesundheitsgefahr, die mittlerweile Radon zugemessen wird, hat der Bundesrat das StrlSchG mit Erlass vom 27.06.2017 als gesetzliche Vorgabe für Aufenthaltsräume am 31.12.2018 in Kraft gesetzt. Darin heißt es, dass der, der ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen errichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen hat, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.
Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, die Radonkonzentration in Innenräumen zu minimieren.
- Als Erstmaßnahme ein regelmäßiges Lüften
- Eine fachgerechte Abdichtung gegen Bodenfeuchte an Gebäuden
- Die Vermeidung von offenen oder nicht abgedichteten Fugen an erdberührten Bauteilen, insbesondere Risse in Kellerwänden und -böden oder an Rohrdurchdringungen.
Da bei Gebäuden, die vor 1960 errichtet wurden, oft auf eine durchgehende Bodenplatte verzichtet wurde gilt es, die Schwachstellen zur Feuchteisolation beispielsweise die Übergänge der Dichtungsbahnen zu überprüfen und ggfls. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Radon zu minimieren.
Im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) werden unter § 123 Maßnahmen an Gebäuden gefordert, die den Zutritt von Radon aus dem Baugrund verhindern oder erheblich erschweren sollen. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn nach den allgemein anerkannten der Regeln der Technik alle Maßnahmen zum fachgerecht ausgeführten Feuchteschutz eingehalten werden. Dies betrifft auch bauliche Veränderungen oder nachträgliche Kellerabdichtungen.
Die DIN 18533 (Abdichtungsarbeiten) Abdichtungen unterscheidet nach Wassereinwirkungsklassen wie folgt:
- W1-E: Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden fordert nicht zwingend luft- und gasdichte Ausführungen. Sie sind deshalb per se nicht als radondicht zu bezeichnen. Es sind ggfls. zusätzliche Maßnahmen erforderlich!
- W2-E: Drückendes Wasser: Erst bei Ausführungen ab W2-E Drückendes Wasser kann von einer Radondichtheit ausgegangen werden.
Als sicherste Variante sollten Abdichtungsarbeiten an Gebäuden unter Einhaltung der Fachvorschriften (DIN, Merkblätter, Richtlinien etc.) erfolgen. Bei Neubauten bietet erst die Abdichtungsklasse W2-E die sicherste Lösung gegen das Eindringen von Radon.
Die von der Fa. Georg Neu GmbH verwendeten Abdichtungsmaterialien verfügen über entsprechende Prüfzeugnisse, die die Eignung gegen Radondichtheit belegen.